Staatliche Förderung für Maßnahmen zum Einbruchsschutz

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Im Jahr 2014 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland um 1,8 Prozent auf 152.123 Fälle angestiegen. Dabei geht die Polizei davon aus, dass 40 Prozent der Einbrecher von ihrem Einbruchsversuch ablassen, wenn sie auf gesicherte Türen stoßen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat daher bereits am 20. Mai 2015 die Freigabe zusätzlicher Gelder für die Einbruchsprävention in Deutschland beschlossen. Dieses Programm ("Kriminalprävention durch Einbruchsicherung") ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Dennoch fördert die KfW bereits den Einbau einbruchsichernder Maßnahmen im Rahmen der Programme "Energieeffizient Sanieren" und "Altersgerecht Umbauen". 

Dazu zählen neben dem Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster auch der Einbau von Alarmanlagen, Bewegungsmeldern und Außenbeleuchtung. Privatpersonen können sich dann also beispielsweise die Secvest im Rahmen des Förderprogramms bezuschussen lassen. Bis zu 10% der anfallenden Kosten sind förderfähig, der Antragsteller kann so von einer Summe von bis zu 1.500€ profitieren. In diesen förderfähigen Kosten sind auch Handwerkerkosten enthalten, wenn diese Arbeiten von einer Fachfirma wie phonepoint durchgeführt werden.

Alle wichtigen Informationen zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchsschutz finden Sie in folgender Übersicht:

Bild Steckbrief

NEU: Alle Finanzanreize finden sie unter:

http://www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html

 

Für noch mehr Informationen schauen Sie unter:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details_311360.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/

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