Neues Förderprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung"

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Mit dem im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 beschlossenen Förderprogramm zur Einbruchssicherung soll Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern Zuschüsse für Investitionen in den Einbruchsschutz gewährt werden. Im Jahr 2014 stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland um 1,8 Prozent auf 152.123 Fälle an. Für die Sicherung der Eigentums- und Mietwohnung hat der Haushaltsausschuss nun ein Programm zur Verbesserung der Sicherheit auf den Weg gebracht.

Statistisch wird davon ausgegangen, dass 40 Prozent der Einbrecher von ihrem Versuch ablassen, wenn sie auf gesicherte Türen stoßen. Deshalb können Sicherungsmaßnahmen in einem Mindestumfang von 500 Euro bezuschusst werden sowie handwerkliche Leistungen von der Steuer abgesetzt werden. Die Bezuschussung beträgt 20 Prozent der getätigten Investition bis maximal 1500 Euro pro Antrag.

Gefördert werden sollen

sicherheitstechnik

  • Einbau von Alarmanlagen
  • Einbau sicherer Türen und Fenster oder Gitter

 

Mögliche Vorteile / Vergünstigungen

  • Förderung von Handwerkerleistungen, zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit
  • 20% der Gesamtsumme wird gefördert, Höchstbetrag 1.500 Euro
  • Förderung wird nach Vorlage der Originalrechnung ausbezahlt

 

Voraussetzungen

(Hinweis: Informationen Stand 21.05.2015)

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